Impressum & DSGVO für Selbstständige — was ist Pflicht?
Einzelunternehmer, Freiberufler, UG oder GmbH — jede Form hat ihre eigenen Impressum- und Datenschutz-Anforderungen. Dieser Ratgeber führt Sie durch die Pflicht-Inhalte und die häufigsten Abmahnfallen.
Impressum und Datenschutzerklärung sind die am meisten unterschätzten Elemente einer Gründer-Website. Sie werden oft in der letzten halben Stunde vor Launch aus einem Generator zusammenkopiert — und genau darin liegt das Risiko. Abmahnungen im Umfeld von DSGVO und TMG/MStV sind ein eigenes Geschäftsmodell geworden. Der typische Streitwert liegt zwischen 300 € und 5.000 €. Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung bitte einen Fachanwalt für IT-Recht konsultieren.
Wo die Pflicht herkommt: §5 TMG/DDG und §18 MStV
Die Impressum-Pflicht ist in Deutschland zweigeteilt:
- §5 TMG / DDG (Digitale-Dienste-Gesetz): Allgemeine Anbieter-Angaben auf Online-Medien mit geschäftsmäßigem Charakter.
- §18 MStV (Medienstaatsvertrag): Zusätzliche Angaben für journalistisch-redaktionelle Inhalte.
Praktische Regel: Sobald Sie eine Website für geschäftliche Zwecke betreiben — auch eine reine Visitenkarten-Website mit Kontaktformular — fallen Sie unter §5 TMG. Das gilt für Einzelunternehmer, Freiberufler, alle Gesellschaftsformen.
Was ins Impressum gehört — nach Gründungsform
Einzelunternehmer
- Vorname und Nachname des Inhabers (vollständig)
- Vollständige ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
- Kontakt: Telefonnummer oder schnelle Alternative
- E-Mail-Adresse
- Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
- Ggf. zuständige Aufsichtsbehörde
Freiberufler
Zusätzlich:
- Berufsbezeichnung und Staat, in dem sie verliehen wurde
- Zuständige Kammer
- Berufsrechtliche Regelungen (Link/Verweis)
UG (haftungsbeschränkt)
Zusätzlich:
- Firmenname mit Zusatz UG (haftungsbeschränkt)
- Sitz der Gesellschaft
- Handelsregister + Registernummer
- Vertretungsberechtigte Geschäftsführer (alle, vollständige Namen)
- Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID-Nummer
GmbH
Wie UG, mit Firmenzusatz GmbH.
GbR
Alle Gesellschafter einzeln mit vollständigem Namen und Anschrift.
Die 10 häufigsten Impressum- und Datenschutz-Fehler
- Unvollständige Anschrift — Postfach reicht nicht.
- Fehlende Telefonnummer ohne Alternative — Sie brauchen eine dokumentierte schnelle Alternative.
- Falsche Gesellschaftsform — UG ohne (haftungsbeschränkt) ist fehlerhaft.
- Geschäftsführer fehlen — alle vertretungsberechtigten müssen genannt werden.
- Veraltete Datenschutzerklärung — typisch 6–18 Monate hinter den Tools her.
- Cookie-Banner ohne echte Ablehn-Möglichkeit — nach EuGH/BGH muss Ablehnen gleichwertig sein.
- Tracking vor Einwilligung — Skripte dürfen nicht laden, bevor der Nutzer zugestimmt hat.
- Kontaktformular ohne DSGVO-Hinweis
- Keine SSL-Verschlüsselung
- Keine AV-Verträge mit Dienstleistern — für jeden externen Dienst.
Datenschutzerklärung: Was 2026 drin stehen muss
Grobstruktur:
- Verantwortlicher (Name, Adresse, Kontaktdaten)
- Zwecke und Rechtsgrundlagen (Art. 6 DSGVO)
- Kategorien von Empfängern
- Speicherdauer
- Rechte der Betroffenen
- Drittland-Übermittlungen (USA-Tools mit Schutzmechanismen)
- Spezifische Tool-Abschnitte (Google Analytics mit IP-Anonymisierung, Google Fonts lokal hosten, Meta Pixel, Newsletter-Tool, Kontaktformular, Cookie-Banner-Provider)
- Automatische Löschung / Speicherdauer auch für Kontaktformular-Daten
Tool-Empfehlung: Gute Generatoren (e-recht24, DSGVO-Generator.de, Datenschutz.de) decken die Basis ab — aber Sie müssen die Erklärung bei jedem Tool-Wechsel anpassen.
Cookie-Banner 2026: Was rechtssicher ist
Pflicht-Merkmale:
- Echte Opt-in-Lösung — Tracking-Skripte erst nach aktiver Zustimmung.
- Gleichwertige Ablehnen-Option — optisch und funktional auf Augenhöhe.
- Granulare Wahl — Kategorien einzeln wählbar.
- Leicht widerrufbar — jederzeit ohne Browser-Cookie-Reset.
- Nachweis der Einwilligung — wer wann was zugestimmt hat.
Tool-Empfehlungen: Klaro! (Open Source), Borlabs Cookie (WordPress, kommerziell), Real Cookie Banner (WordPress).
Was zusätzlich je nach Geschäftsmodell Pflicht sein kann
- Widerrufsbelehrung: Bei B2C-Online-Verträgen.
- AGB: Empfohlen, vor Vertragsschluss sichtbar und speicherbar.
- Preisangabenverordnung: Endpreise (brutto) bei Endkunden.
- OS-Plattform-Hinweis: Bei Online-Handel mit Verbrauchern Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform.
- Berufliche Meldepflichten: Bei regulierten Berufen Zulassungsnummer und Kammer.
Fazit: Was Sie jetzt konkret tun sollten
1. Starten Sie nicht ohne Impressum und Datenschutzerklärung live.
2. Lassen Sie die Form zum Start von einem Dienstleister machen — entweder über eine Agentur (z.B. unser Gründerpaket Frankfurt), einen Fachanwalt (500–2.500 €), oder gepflegten Generator als Einstieg.
3. Prüfen Sie alle 6–12 Monate.
4. Bei sensiblen Branchen: Fachanwalt. Gesundheit, Recht, Finanzen, Kinder.
5. Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungen. Welche Tools, welche Rechtsgrundlage, welche AV-Verträge?
Steffen Fasselt
Projektleiter
Unser Gründerpaket enthält alle Rechtstexte — auf Ihre Gründungsform zugeschnitten, DSGVO-konform, mit Cookie-Banner und 12 Monaten Aktualisierungs-Service.